Zu diesem Zeitpunkt hatten wir vermutet, dass für die Freigabe der Straße für den Radverkehr in beide Richtungen nur die Schilder fehlen. Dem ist jedoch nicht so. Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung antwortet der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, Reinhard Koettnitz: „Eine Freigabe des Einbahnstraßenabschnittes der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Louisenstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen ist aufgrund der unübersichtlichen Situation im Bereich des Knotenpunktes Martin-Luther-Straße/Louisenstraße/Kamenzer Straße nicht möglich.“
Zwar wurde im Zuge der Umgestaltung der Straße schon der Fußweg an der östlichen Kreuzungsseite reduziert. Aber, so Koettnitz, es bestehe keine Möglichkeit, für Radfahrer aus der Martin-Luther-Straße eine sichere Zufahrt zum Knotenpunkt zu gewährleisten, da aus der Louisenstraße in die Martin-Luther-Straße einbiegende Fahrzeuge die gesamte Fahrbahnbreite benötigen und entgegenkommende Radfahrer nicht rechtzeitig wahrnehmen können.
Also: Mit dem Rad vom Martin-Luther-Platz zur Louisenstraße geht es nur im Schiebeverkehr oder eben über die Pulsnitzer, die ist in beiden Richtungen befahrbar.
Der Beitrag Luther-Straße: Einbahnregelung bleibt erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.