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Parken gebührenpflichtig

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Seit heute ist das Parken in dem neu festgelegtem Gebiet der Inneren Neustadt kostenpflichtig. Dieses Bewohnerparkgebiet 19 erstreckt sich innerhalb der Gebietsgrenzen Bautzner Straße, Diakonissenweg, Holzhofgasse, Löwenstraße, Carusufer/Wigardstraße und Albertstraße. In den vergangenen Wochen wurden an den Straßen Parkscheinautomaten aufgestellt.

Parkscheinautomat an der Melanchthonstraße
Parkscheinautomat an der Melanchthonstraße

In diesem Gebiet der Dresdner Neustadt ist nun Parken flächendeckend gebührenpflichtig. Im Einzelnen ist immer die im Straßenraum vorhandene Beschilderung und Markierung bindend.

Zwei Zonen

Alle Straßen westlich der Glacisstraße und diese Straße selber entsprechen der Tarifzone II. Die östlich davon bis hin zum Diakonissenkrankenhaus der Tarifzone III. Der Unterschied: Tarifzone II ist von Montag bis Sonnabend gebührenpflichtig, in Zone III sind Sonnabend und Sonntag frei. Ansonsten müssen Parkticktets zwischen 8 und 19 Uhr gezogen werden (oder online gebucht – siehe Bericht im Neustadt-Geflüster). Die Kosten betragen 25 Cent pro halber Stunde, das Tagesticket kostet 3,- Euro. Seit heute sind die entsprechenden Automaten auch in dem E-Parkschein-System mit eingepflegt. Eine Übersicht über die Parkgebiete gibt es im Themenstadtplan auf dresden.de.

Parkscheinautomat an der Glacisstraße
Parkscheinautomat an der Glacisstraße

Bewohnerparkausweis

Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. Sie erhalten den Ausweis bei der Straßenverkehrsbehörde. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen.

Man kann also nicht mit dem Anwohnerparkausweis der Äußeren Neustadt auf der Holzhofgasse parken. Dort, also nördlich der Bautzner Straße, gibt es das Anwohnerparken schon seit 2006. Weitere Infos zur Beantragung der Parkausweise im Neustadt-Geflüster-Bericht vom 23. September 2019.

Schilder und Automaten

Seit heute bis zum Mittwoch, 6. November 2019, werden an insgesamt 87 Standorten Schilder für die Parkraumbewirtschaftungszonen montiert, geändert oder abgebaut. Die Zahl der gebührenpflichtigen Parkflächen in dem Gebiet wächst von bisher 100 auf 1 030 Parkflächen mit 47 neuen Parkscheinautomaten.

Bezahlen kann man die Parkgebühr mit Bargeld, Geldkarte oder e-Parkschein mit PayPal bzw. Kreditkarte. Die Kosten für die Ausrüstung des neuen Bewohnerparkgebietes betragen etwa 230.000 Euro. Grundlage sind die Stadtratsbeschlüsse zum Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden 2011 und 2017.

Gebührenpflicht ab 1. November
Gebührenpflicht ab 1. November

Parkausweise künftig teurer?

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die bundesweit gültigen Deckel von 30,70 Euro für solche Parkausweise aufzuheben.

Parkscheine künftig teurer?

Auch bei den Preisen der Parkscheine wird es voraussichtlich im nächsten Jahr Anpassungen geben. Die Details will das Straßen- und Tiefbauamt demnächst dem Stadtrat vortragen.

Der Beitrag Parken gebührenpflichtig erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.


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