Der Fall liegt schon eine Weile zurück. Am Mittwoch wurde vor dem Amtsgericht der Prozess gegen die drei Dresdner Milosz D., Carl S. und Florian K. eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirf ihnen gemeinschaftliche Körperverletzung vor.
Im Halbkreis bauen sie sich um den Restaurant-Chef auf, dann fliegen die Fäuste. Eduardo berichtet von einem Kickbox-Tritt gegen sein Bein und Schlägen ins Gesicht. Seine Freundin muss hilflos zusehen. Die Polizei, schon mehrfach gerufen, kommt nicht. Eduardo muss ins Krankenhaus, das La Moka bleibt für einige Tage geschlossen. Noch heute habe er Angst, sagt er vor Gericht.
Die drei Angeklagten haben auf anwaltliche Unterstützung verzichtet, offenbar fühlen sie sich sicher. Carl S., der Eduardo ins Gesicht geschlagen haben soll, gibt den Schlag zu, sagt aber, dass er sich nur gewehrt habe. Getreten habe er nicht. Milosz D., der laut Eduardo in den Hauseingang gepinkelt hat, bestreitet das, beschreibt den Wirt als aggressiv. Der habe gespuckt. Die Junges haben sich nur gewehrt und seien zufällig zu später Stunde dort noch einmal vorbei gekommen.
Ein Zeuge, der die Angeklagten kennt, kann die Situation nicht erhellen, berichtet von einer „stressige Stimmung“ an dem Abend und dass sich Carl und der Wirt geprügelt haben. An Details könne er sich nicht erinnern.
Die Clique ist in der Nordbadpassage nicht unbekannt, meist halten sich die Jugendlichen an der Skaterbahn hinter der Louisenstraße 46 auf. Mehrere Anwohner hatten schon Probleme mit ihnen. Ein weiterer Jugendlicher ist ebenfalls angeklagt, da er sich aber anwaltlich vertreten lässt, wird sein Fall separat verhandelt.
Mehrfach weist die Richterin die Angeklagten zurecht, sie grinsen, gähnen demonstrativ, strecken sich. Nur Milosz D., der noch wegen zweier weiterer Delikte, ebenfalls Körperverletzung, angeklagt ist, ist recht kleinlaut. Aber offenbar ist allen Dreien der Ernst der Lage nicht bewusst. Für Körperverletzung steht nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre. Auch der Versuch ist strafbar.
Nach vier Stunden Verhandlung fragt Florian K. nach, was ihm eigentlich vorgeworfen werde. Die Richterin Ute Muck erwidert: „Schauen Sie in die Anklageschrift“. Der nächste Satz offenbart die völlig falsche Einschätzung der Situation. Er habe doch gar nicht geschlagen. Nun wird die Richterin etwas ausführlicher, wenn er dabei gestanden habe, mache er sich der gemeinschaftlichen Körperverletzung mitschuldig.
Der Prozess wird fortgesetzt, die Richterin will noch die Freundin des Wirtes hören und einen weiteren Zeugen.
Der Beitrag Schlägerei in der Nordbadpassage erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.