Immer donnerstags und sonnabends findet auf der kleinen Fläche am Alaunplatz Markttreiben statt. Verschiedene Verkaufsstände sind aufgebaut, es gibt lecker Mittagstisch aus der Gulaschkanone oder am Broiler-Stand. Als vergangene Woche die Sonne das Fleckchen keck erwärmte, strömten die Gäste in Scharen und die Gulaschkanone war beizeiten leer gefuttert.
Na klar, das Durchfahrt-Verboten-Schild am Eingang kann man ja auch nicht ernst nehmen. Und wenn da schon welche parken, kann das doch nicht verkehrt sein, oder doch?
Spätestens als ein älterer Herr seinen ebenfalls ziemlich alten Golf auf der Wiese wendet, werde ich stutzig. Das kann doch so nicht gewollt sein.
In Paragraph 7, Absatz 1 der Wochenmarktsatzung steht, dass es Marktverkäufern gestattet ist, bis zum Beginn des Marktes Waren an die Verkaufsstände zu liefern und nach Marktschluss dort abzuholen. Aber das Befahren, Halten und Parken von Fahrzeugen im Bereich des Wochenmarktes ist während der Marktzeiten unzulässig.
Doris Oser, die persönliche Referentin des Baubürgermeisters teilte mit, dass das Verkehrszeichen am Eingang des Parks gereinigt werden soll, damit künftig wieder klar zu erkennen ist, dass hier die Einfahrt verboten ist.
Der rege Autoverkehr in der vergangenen Woche hielt an. Ein kleiner Höhepunkt war erreicht, als schließlich auch noch die Feuerwehr mit zwei Löschzügen vorfuhr und die Kameraden sich schnell eine Stärkung am Imbiss holten.
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