Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls verurteilte Ghaleb N. zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 29. Juli 2018 seine damalige Freundin Lucie O. mit einem Messer geschnitten und sie mit mehreren Schlägen traktiert hatte. Ursprünglich hatte Staatsanwältin Liane Posbischil ihn wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Vorwurf ließ sich im Laufe der Verhandlung jedoch nicht halten. Übrig blieb schwere Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
Der Tunesier Ghaleb N. und die Tschechin Lucie O. hatten sich Anfang des Jahres im Café 24 kennengelernt und waren seitdem ein Liebespaar. Beide lebten vorwiegend auf der Straße. Dies wollte die 32-jährige Frau nun in jener Sommernacht ändern. Sie hatte Kontakt zu einem Bekannten aufgenommen, der ihr anbot, sie und ihren Freund in einer Wohnung unterzubringen.
Alkohol und Drogen
Nach der Auswertung der Zeugenaussagen kamen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Schluss, dass der Täter selbst von der Frau abgelassen hatte und nicht von anderen zurückgehalten wurde.
Die Beziehung der Beiden war offenbar gegenseitig von starker Eifersucht, Drogen- und Alkohlkonsum geprägt. Die beiden waren den Polizisten in der Neustadt auch schon bekannt. Allerdings hatte ein Alkoholtest und ein Test auf Psychopharmaka beim Täter nichts ergeben. Der Mann war schon wegen zwei kleineren Delikten vorbestraft, aber bisher mit Gewaltdelikten noch nicht in Erscheinung getreten.
Die Staatsanwältin forderte schließlich eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Verteidiger Jürgen Saupe hob hervor, dass letztlich der Tötungswille fehlte. Er forderte, die Strafe auf zwei Jahre und fünf Monate zu beschränken.
Ghaleb N. bat den Richter zum Schluss der Verhandlung, dass er ihm eine Chance geben solle. Er hatte das Verbrechen zwar gestanden, aber mit der Einschränkung, sich nicht erinnern zu können. Die Staatsanwältin sprach in dem Zusammenhang von einem Geständnis ohne Beweiswert.
Richter Pröls entschied dann auf drei Jahre und vier Monate. Der Täter bleibt weiterhin in Haft. Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft, die Nebenklägerin oder die Verteidigung noch Revision einlegen.
Der Beitrag Drei Jahre, vier Monate für schwere Körperverletzung erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.