Der Streit um die erst kürzlich ausgezeichnete Natur- und Umweltschule geht schon seit Jahren. Erst bekam die 2012 gegündete Schule keine Genehmigung von der damaligen Bildungsagentur (heute heißt die Behörde Landesamt für Schule und Bildung), dagegen klagte der Verein. Das Verwaltungsgericht Dresden entschied, die Schulbehörde müsse neu entscheiden.
Die Richter des Verwaltungsgerichts erkannten das erforderliche besondere pädagogische Interesse an der Errichtung und dem Betrieb der NUS an. Doch die Behörde ging in Berufung. Die Entscheidung lag nun beim Oberverwaltungsgericht.

Anfang April hatten Kinder und Lehrer noch die Auszeichnung zur Ressourcen-Schule gefeiert. Foto: Archiv
In der Begründung heißt es: „Ein solches besonderes pädagogisches Interesse liegt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei der Natur- und Umweltschule nicht vor.“ Nach dem vom Schulträger vorgelegten pädagogischen Konzept sei zentrales Anliegen der Grundschule, einen Unterrichtsanteil von mindestens 50 Prozent im Freien bzw. außerhalb des Schulgebäudes stattfinden zu lassen. Sowohl das vom OVG Bautzen eingeholte Sachverständigengutachten als auch das vom Schulträger vorgelegte Gutachten kämen zu dem Ergebnis, dass diese Konzeption nicht sinnvoll umgesetzt werden könne. Dann aber fehle es insgesamt an einem pädagogischen Interesse am Konzept des Schulträgers.
Kurz gesagt: Einzige Besonderheit der NUS sei der Unterricht im Wald, da der aber nicht stattfinden könne, sei die Schule nicht mehr so außergewöhnlich, dass sie genehmigt werden muss.
Das Oberverwaltungsgericht lässt keine Revision zu. Der Schulverein kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.
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