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NUS scheitert vor Gericht

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Am Dienstag hatten Eltern und Lehrer vor dem OVG in Bautzen demonstriert. Foto: Neustadtgrüne

Am Dienstag hatten Eltern und Lehrer vor dem OVG in Bautzen demonstriert. Foto: Neustadtgrüne

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat entschieden, dass kein Anspruch auf Genehmigung der Natur- und Umweltschule (NUS) in Dresden als Grundschule besteht. Das gab das Gericht heute per Pressemitteilung bekannt.

Der Streit um die erst kürzlich ausgezeichnete Natur- und Umweltschule geht schon seit Jahren. Erst bekam die 2012 gegündete Schule keine Genehmigung von der damaligen Bildungsagentur (heute heißt die Behörde Landesamt für Schule und Bildung), dagegen klagte der Verein. Das Verwaltungsgericht Dresden entschied, die Schulbehörde müsse neu entscheiden.

Die Richter des Verwaltungsgerichts erkannten das erforderliche besondere pädagogische Interesse an der Errichtung und dem Betrieb der NUS an. Doch die Behörde ging in Berufung. Die Entscheidung lag nun beim Oberverwaltungsgericht.

Vier "Füchse" der Natur- und Umweltschule.

Anfang April hatten Kinder und Lehrer noch die Auszeichnung zur Ressourcen-Schule gefeiert. Foto: Archiv

Das Gericht bestellte den Gutachter Joachim Kahlert. Der Münchner Erziehungswissenschaftler kam nun zu dem Schluss, dass ein besonderes pädagogisches Interesse am Betrieb der NUS nicht vorliege. Der Anwalt der Schule präsentierte einen zweiten Gutachter, der diesbezüglich zu einem anderen Ergebnis kam. Am Ende folgte das Gericht jedoch dem von ihm bestellten Gutachten.

In der Begründung heißt es: „Ein solches besonderes pädagogisches Interesse liegt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei der Natur- und Umweltschule nicht vor.“ Nach dem vom Schulträger vorgelegten pädagogischen Konzept sei zentrales Anliegen der Grundschule, einen Unterrichtsanteil von mindestens 50 Prozent im Freien bzw. außerhalb des Schulgebäudes stattfinden zu lassen. Sowohl das vom OVG Bautzen eingeholte Sachverständigengutachten als auch das vom Schulträger vorgelegte Gutachten kämen zu dem Ergebnis, dass diese Konzeption nicht sinnvoll umgesetzt werden könne. Dann aber fehle es insgesamt an einem pädagogischen Interesse am Konzept des Schulträgers.

Kurz gesagt: Einzige Besonderheit der NUS sei der Unterricht im Wald, da der aber nicht stattfinden könne, sei die Schule nicht mehr so außergewöhnlich, dass sie genehmigt werden muss.

Das Oberverwaltungsgericht lässt keine Revision zu. Der Schulverein kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

Die Natur- und Umweltschule am Rande des Technologiezentrums

Die Natur- und Umweltschule am Rande des Technologiezentrums

Der Beitrag NUS scheitert vor Gericht erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.


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