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Schrankverordnung geplant

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Statt El Tauscho ist die Schönbrunnstraßenecke zurzeit traurig und leer.

Statt El Tauscho ist die Schönbrunnstraßenecke zurzeit traurig und leer.

Schränke haben es schwer in der Neustadt. „El Tauscho“, „El Tauschos kleine, hässliche Schwester“, „Schränk“, „Schränk II“ und auch „Schränk III“ wurden immer wieder von einer Stadtverwaltung entfernt, der offenbar jeder Hauch von Bordstein-Anarchie fremd ist.

Doch die Schrankliebhaber steckten nicht zurück. Immer wieder wurden in den vergangenen Wochen Schränke oder schrankähnliche Gegenstände aufgestellt, die Anwohner dazu verleiten sollten, nicht mehr benötigten Krimskram dort abzulegen. Und die Neustädter machten davon reichlich Gebrauch, neben allerlei Nützlichem landeten aber immer wieder auch potenziell gefährliche Gegenstände in den Schränken, Kisten und Regalen.

Gelegte Schränke soll es künftig nicht mehr geben.

Gelegte Schränke soll es künftig nicht mehr geben.

Nun haben Ordnungsamt, Grünflächenamt und das Straßenbauamt nach langer Beratung eine Kompromisslösung herausgearbeitet. Diese soll auf der einen Seite das Bedürfnis nach Tauschmöglichkeiten und sozialem Engagement befördern, auf der anderen Seite aber dem gestiegenen Sauberkeitsbedürfnis der durchgentrifizierten Neustädter Rechnung tragen.

Herausgekommen ist jetzt der Entwurf für Tauschschrankpatenschaften und eine

Schrankverordnung

§ 1: Das Stellen von Tauschschränken wird genehmigt, wenn

  • ein schriftlicher Antrag bei allen drei Ämtern eingereicht wird
  • ein Nachweis des Hauseigentümers zur Duldung des Schrankes beigelegt wird
  • zwischen Schrank und Bordstein mindestens eine Kinderwagenbreite Platz bleibt
  • und sich der Antragsteller (der künftige Schrankpate) verpflichtet, den Schrank mindestens zweimal pro Tag zu kontrollieren

§ 2: Die Einrichtung von Tauschschränken wird unterstützt, durch

  • kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von abgelagertem Hausmüll und handelsüblichem Elektroschrott in den Städtischen Müllstationen
  • zusätzliche Kontrollen durch gemeindlichen Vollzugsdienst
  • Tipps und Hinweise zum sicheren Aufstellen der Schränke (Faltblatt geplant)

§ 3: Gleichzeitige Verschärfung der Strafen bei

  • Missbrauch der Schränke
  • Ablagerungen von Tauschgegenständen an anderen Stellen

Ferner geplant ist ein Online-Formular auf dresden.de für die Beantragung. Die Tauschschrankpatenschaften sollen erst einmal ein halbes Jahr als ein Pilot-Projekt mit Modell-Charakter getestet werden. Bis dahin ist dann auch zu klären, ob die Schränke künftig den Designvorschriften für Stadtmöblierung entsprechen müssen. Mittel dezenter Grautöne wären sie vor den meist kunterbunten Häuserwänden besser zu erkennen.

Dieser Entwurf der „Schrankverordung“ soll nun durch die Gremien gebracht werden. Nach optimistischen Schätzungen könnte der erste genehmigte Tauschschrank dann schon am 1. April 2019 aufgestellt werden.

So soll das künftig nicht mehr aussehen.

So unordentlich soll das künftig nicht mehr aussehen.

Der Beitrag Schrankverordnung geplant erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.


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