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Neue Tempo-30-Abschnitte

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Tempo 30 auf dem Bischofsweg gilt nur in Richtung Königsbrücker.

Tempo 30 auf dem Bischofsweg gilt nur in Richtung Königsbrücker.

Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, wurde in diesem Jahr auf verschiedenen Abschnitten Tempo 30 eingeführt. Diese Einführung wurde möglich durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung im Dezember 2016.

Seitdem kann innerorts auch auf Hauptverkehrsstraßen an Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern die Geschwindigkeit auf Tempo 30 beschränkt werden. Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete das wie folgt: „Kinder brauchen einen besonderen Schutz – das gilt auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir haben den Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder.“

Nach Angaben der Straßen- und Tiefbauamtes lagen zahlreiche Anfragen vor. Mit etwa 90 Standorten hat sich die Straßenverkehrsbehörde in ganz Dresden befasst. Die Prüfung dieser Standorte war in den vergangenen Monaten ein Schwerpunkt der Arbeit in der Straßenverkehrsbehörde. Sie ist nun abgeschlossen. Insgesamt 44 Tempo-30-Abschnitte wurden in diesem Jahr in Dresden eingerichtet.

Neue Tempo-30-Abschnitte in der Neustadt

  • Romain-Rolland-Gymnasium, Weintraubenstraße
  • Kita Regenbogen, Bischofsweg 17a
  • Kita, Fabricestraße 7
  • Kita Outlaw, Hechtstraße 159
  • Waldorfkindergarten, Heideparkstraße 6
  • Malwina Kindertagespflege, Heideparkstraße 1a
Tempo 30 vor dem Kinderhaus "Regenbogen"

Tempo 30 vor dem Kinderhaus „Regenbogen“

Der Beitrag Neue Tempo-30-Abschnitte erschien zuerst auf Neustadt-Geflüster.


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